Damit Sie mit Ihrem Vierbeinigen Kameraden einen schönen Urlaub mit tollen Erlebnissen erleben können gilt es einige wichtige Verhaltensregeln zu beachten.
In der Steiermark gilt eine gesetzliche Leinenpflicht, diese bitten wir Sie überall einzuhalten. Auf den Wiesen, Almen, Wanderwegen und auch im Hotelareal! Damit alle Gäste und Naturliebhaber einen schönen Urlaub erleben dürfen.
Wenn Ihr Hund nicht angeleint ist, haben Sie NIEMALS zu 100% die Kontrolle - gerade beim Wandern können Sie Ihren Hund schnell aus den Augen verlieren. Mit der Leinenpflicht kann zu bestimmten Gefahrensituationen gar nicht erst kommen.
Was kann passieren:
Als Hundehalter tragen Sie die volle Verantwortung für das Verhalten Ihres Vierbeiners. Bitte halten Sie Ihren Hund immer unter Kontrolle.
Der Gast oder sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für Schäden, die mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherberger, die er gegenüber Dritten zu erbringen hat. Wir raten daher dringend zu einer entsprechenden Tier-/ Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden vollumfänglich deckt.