AGB der Hotellerie

für Hochzeiten

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe 2016 (AGBG 2016).

Ergänzend bzw. als Sonderbestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe 2016 (AGBG 2016) gelten folgende „BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR HOCHZEITEN“ im Natur- und Wellnesshotel Höflehner. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten Braut und Bräutigam (das Hochzeitspaar) als Veranstalter und Rechnungsempfänger zur ungeteilten Hand. Das Natur- und Wellnesshotel Höflehner wird im Folgenden kurz als „Hotel“ bezeichnet.

Stornobedingungen für Hochzeitsveranstaltungen:

Bei Stornierung der Hochzeit bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin wird eine pauschale Stornogebühr in Höhe von EUR 1.800.- verrechnet. Bei Stornierung der Hochzeit bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin werden 70 % vom vereinbarten Arrangement Preis (Menüpreis sowie sämtliche Verpflegung des Tages für die gebuchte Personenanzahl, Trauungspaket, sämtliche weiteren gebuchten Leistungen) in Rechnung gestellt, mindestens jedoch EUR 2.000.-. Bei Stornierung innerhalb von 1 Monat vor dem Hochzeitstermin oder Nichterscheinen werden 90 % vom Arrangement Preis (Menüpreis sowie sämtliche Verpflegung des Tages für die gebuchte Personenanzahl, Trauungspaket, sämtliche weiteren gebuchten Leistungen) in Rechnung gestellt, mindestens jedoch EUR 2.500.-. Als Stornierungsbedingungen für Zimmer gelten auch bei Hochzeiten die AGBH 2006. Sämtliche Stornierungen werden nur schriftlich akzeptiert. Es besteht nach § 18 Abs 1 Z 10 FAGG jedenfalls kein gesetzliches Rücktrittsrecht des Veranstalters.

Reduktion:

Eine kostenlose Reduktion der Personenanzahl bis zu 20% ist hinsichtlich von personenanzahlabhängigen Preisen bzw. Leistungen (etwa Menüpreis und Getränkepauschale, nicht jedoch Blumen, Trauungspaket, etc.) bis 1 Monat vor dem Veranstaltungs-/ Anreisetermin kostenlos. Eine kostenlose Reduktion bis zu weiteren 5% der ursprünglich vereinbarten Personenanzahl ist hinsichtlich personenanzahlabhängiger Preise bzw. Leistungen (s.o.) bis 1 Woche vor dem Veranstaltungs-/ Anreisetermin kostenlos. Bei einer darüberhinausgehenden Reduktion der Personenanzahl werden dem Veranstalter 50% des reduzierten Umsatzes in Rechnung gestellt. Unabhängig davon ist das Hotel bei Reduzierung der Teilnehmeranzahl von mehr als 20% berechtigt, die personenanzahlabhängigen Preise neu zu berechnen bzw. die Räumlichkeiten neu einzuteilen. Bis 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin ist die genaue Anzahl der teilnehmenden Personen bekanntzugeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Sollten darüber hinaus mehr Personen teilnehmen, so wird nach tatsächlich anwesender Personenanzahl verrechnet.

Preise:

In sämtlichen angeführten Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Das Hotel ist jedoch bei langfristig getätigten Reservierungen, also solchen, die mehr als 6 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung getätigt werden berechtigt, eine angemessene Preisanpassung je nach Markt- und Kostenlage durchzuführen. [BS1]  [GH2] 

Zahlung:

Bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin ist eine Anzahlung in Höhe von EUR 1.800.- zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt den Veranstaltungstermin zu stornieren und die volle Stornogebühr in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug fallen auch die gesetzlichen Verzugszinsen an.

Räumlichkeiten/ Veranstaltungsdauer:

Das Hotel behält sich das Recht vor, die Auswahl der Räumlichkeiten nach Auslastung und Kapazität selbst einzuteilen. Die Veranstaltungsräumlichkeiten dürfen vom Veranstalter nicht an Dritte weitervermietet werden. Die Veranstaltungsräumlichkeiten stehen am Tag der Veranstaltung bereits 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung zur Verfügung. Die Veranstaltungslokation ist bis 8:00 Uhr in der Früh am Folgetag des Veranstaltungsbeginns zu räumen. Sämtliche nicht entfernten Gegenstände werden ansonsten vom Hotel entfernt. Ein übermäßiger Aufwand hierfür wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Standesamt:

Die standesamtlichen Gebühren sind in den angeführten Preisen nicht enthalten. Der Termin ist beim Standesamt Haus im Ennstal, Schlossplatz 47, A-8967 Haus im Ennstal (Tel. 0043 3686 2207-21)
(E-Mail: [email protected] selbst zu bestellen.

Musik/AKM/ Lärmschutz:

Sofern bei der Veranstaltung die Aufführung von Musik geplant ist, hat der Veranstalter (= das Brautpaar) rechtzeitig etwaig erforderliche Anmeldungen bei AKM und Vergnügungssteuer einzuholen. [BS3]  [LK4] Sofern nicht zur Veranstaltung gehörige Nächtigungsgäste im Haus sind, ist ab Mitternacht die Musik auf Zimmerlautstärke zu stellen. Ab 22.00 Uhr ist im Außenbereich das Musizieren, Abspielen von Musik etc. untersagt. Ausgenommen sind Hochzeiten auf der Knapplhütte, da ist die Sperrstunde auf 02.00 Uhr gesetzt. Bis dahin kann die Musik spielen. Bei Inanspruchnahme der hoteleigenen Tonanlage dürfen bei dieser keinerlei Änderungen an der Verkabelung vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandeln sind die entsprechenden Kosten eines Fachunternehmens für die Wiederherstellung vom Veranstalter zu übernehmen. Sofern ein Abspielen von Musik durch den Standesbeamten während der Trauung gewünscht wird, ist dem Hotel zumindest 3 Tage vor der Veranstaltung ein USB-Stick mit den abgespeicherten Musikstücken als MP3 Dateien und Bezeichnung der Lieder mit Nummern in der gewünschten Abspielreihenfolge zu übergeben. Auf dem USB-Stick dürfen keine weiteren Daten abgespeichert sein.

Verpflegung:

Speisen und Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache und gegen Bezahlung von Stoppel-/ Mitbringgeld mitgebracht werden. Der Veranstalter haftet diesbezüglich für seine Gäste zur ungeteilten Hand. Seitens des Hotels wird eine dem üblichen Qualitätsstandard entsprechende Anzahl von Mitarbeitern bereitgestellt. Die Auswahl von Art, Marke und Menge von Speisen und Getränken erfolgt nach Ermessen des Hotels in einem dem üblichen Qualitätsstandard entsprechenden Rahmen. Es ist aus lebensmittelhygienischen Gründen nicht gestattet Buffet- oder Essensreste mitzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine allfällige Einkühlung einer mitgebrachten Hochzeitstorte nur auf Verantwortung bzw. durch den Veranstalter an einem vom Hotel vorgegebenen Platz erfolgen kann und das Hotel keinerlei Haftung für Transportschäden etc. übernimmt. Eine Einkühlung ist frühestens am Hochzeitstag ab 13 Uhr möglich. [BS5]  [LK6]  [GH7] 

Zusatzleistungen:

Für sämtliche vom Hotel im Auftrag des Kunden bei Dritten gebuchte Leistungen (z.B. Friseurin, Blumen, Torte, Feuerwerk) sind diesbezügliche Reklamationen bei der jeweiligen Drittfirma ohne Inanspruchnahme des Hotels geltend zu machen und berechtigen den Kunden zu keiner Zurückhaltung des Entgelts gegenüber dem Hotel.

Fotos:

Dem Hotel wird an, vom Veranstalter oder von diesem beauftragten Fotografierenden, freiwillig zur Verfügung [LK8]  gestellten Lichtbildern eine uneingeschränkte und zeitlich unbefristete Werknutzungsbewilligung für dessen Werbezwecke eingeräumt, sofern auf diesen keine Personen ersichtlich sind. Dieses Recht umfasst auch die Bearbeitung von Fotos, insbesondere um Personen unkenntlich zu machen. Die Persönlichkeitsrechte sind entsprechend zu wahren.

Haustiere:

Die Mitnahme von Haustieren ist nur bei Hochzeiten auf der Knapplhütte sowie in der Gumpenbar, bei angelegter Leine oder Beißkorb gestattet.

Reinigung:

Die Kosten für die Beseitigung von Verunreinigungen, die über das gewöhnliche Ausmaß hinausgehen, sind vom Veranstalter zu übernehmen. Im gesamten Gartenbereich der Veranstaltungslokation ist das Streuen von nicht biologischen Substanzen wie z.B. Konfetti, Kunststoffblumen etc. verboten. Im gesamten Innenbereich und auf sämtlichen befestigten Außenflächen des Hotels darf – mit Ausnahme auf den Banketttischen - keinerlei Deko verstreut werden.

Feuerwerk / Sternspritzer:

Das Abschießen von Feuerwerken bzw. die Durchführung von Feuershows und anderen pyrotechnischen Darbietungen ist nicht gestattet. Die Verwendung von Sternspritzern, Sternwerfern, Sky- oder Himmelslaternen und dgl. ist bei der Veranstaltungslocation untersagt. Für das Steigenlassen von Luftballons [BS9]  [GH10] bzw. die Verwendung von Drohnen hat der Veranstalter die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und allenfalls notwendige Genehmigungen auf seine Kosten zu erwirken. Der Veranstalter hält das Hotel für sämtliche Schäden und Folgen, die durch derartige Darbietungen entstehen, schad- und klaglos.

Dekoration / Brandschutz:

Der Veranstalter hat die Brandschutzordnung des Hotels zu beachten und dürfen insbesondere keine Fluchtwege verstellt werden bzw. ist das Rauchverbot in sämtlichen Räumen zu beachten. Das Anbringen von Dekorationsmaterial etc. ist nur nach Absprache mit dem Hotel erlaubt. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche vom Veranstalter eingebrachten Dekorationsstoffe jedenfalls schwer entflammbar und schwach qualmend sein müssen. Zur Befestigung von Dekorationsmaterial an Wand oder Decke sind lediglich leicht ablösbare „Posterklebebänder“ erlaubt. Für sämtliche beabsichtigten Installationen/ Dekorationen/ Umräum-/ und Umgestaltungsarbeiten ist vorab die schriftliche Genehmigung des Hotels zu erwirken.

Beaufsichtigung Kinder:

Da sich auf dem Hotelgelände ein Teich, ein Swimmingpool und anschließend ein Bach befindet, ist es notwendig, dass Kinder während der gesamten Dauer der Veranstaltung von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden und ist hierfür der Veranstalter verantwortlich bzw. hat die Eltern darauf hinzuweisen.

Schäden:

Sämtliche vom Veranstalter oder von ihm zurechenbaren Dritten (z.B. Trauzeugen, Eltern) Beauftragten (z.B. externe Dienstleistern wie Band, Wedding Planer, Fotograf oder Tortenlieferanten, weiters auch Trauzeugen etc.) für die Veranstaltung sind dem Hotel bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn inkl. Anschrift und Kontaktdaten bekannt zu geben. Der Veranstalter haftet für Beschädigungen, die durch seine Gäste, seine Mitarbeiter, Beauftragte etc. verursacht werden zur ungeteilten Hand. Im Einzelfall kann durch das Hotel der Abschluss von geeigneten Versicherungen seitens des Veranstalters gefordert werden bzw. die Mitwirkung von externen Dienstleistern oder Lieferanten an der Veranstaltung untersagt werden. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

 

Die AGBH 2006, die AGBG 2016 und die „Besonderen Bedingungen für Hochzeiten“ können unter https://www.hoeflehner.com/Kontakt-Infos/Anreise-Infos/Vertragsbedingungen heruntergeladen werden. [BS11] Preise Stand März 2022 – Preise verstehen sich inkl. USt. – Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

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